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Access-Provider für Rechtsverletzungen Dritter haftbar

Eine Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter ist möglich, wenn die Rechteinhaber trotz zumutbarer Anstrengungen Betreiber und Host-Provider nicht erfolgreich in Anspruch nehmen können. Damit könnten Internetanbieter in Zukunft zur Sperrung von Webseiten verpflichtet werden. GEMA klagt gegen Telekommunikationsdienstleister Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in zwei Revisionsverfahren zu entscheiden (Az. I ZR 3/14 und Az. I…


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