Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben regelt. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts sind neben dem Grundgesetz und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen, Satzungen und gewohnheitsrechtliche Grundsätze. Zum besonderen Verwaltungsrecht zählen die Vorschriften, die für die einzelnen Sachbereiche der Verwaltung gelten, z.B. das öffentliche Baurecht, das Beamtenrecht, das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Straßen- und Wegerecht, Umweltrecht und das Verwaltungsprozessrecht.
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