Sozialrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Zum Sozialrecht gehören vor allem das Sozialversicherungsrecht, die Sozialhilfe, das Ausbildungsförderungsrecht, das Arbeitsförderungsrecht, das Kindergeldrecht und das Wohngeldrecht. Für den Bürger sind die wichtigsten Gebiete die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Kinder- und Jugendhilfe, die Sozialhilfe und der Bereich Rehabilitation/ Behinderung.
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