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Fachhotline Insolvenzrecht

0900 - 112 00 01 -180

1,99 EUR/Min, im Mobilfunknetz gelten ggf. andere Preise.

Das Insolvenzrecht bezeichnet die rechtlichen Normen, die die Insolvenz natürlicher und juristischer Personen regeln. Ziel des Insolvenzrechts ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nach festen Regeln. Durch die Gesetzesänderung im Jahr 2001 ist es möglich, eine Verbraucherinsolvenz, auch  bekannt als Privatinsolvenz, zu melden.

Unsere Rechtsanwälte können Ihre konkreten sowie auch allgemeinen Fragen u.a. zu den Themen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten, Formvorschriften usw.

Jedes Problem ist individuell. Alle Ihre Fragen zum Thema Insolvenzrecht lassen sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Bereich innerhalb weniger Minuten beantworten.

Bitte halten Sie vorhandene Unterlagen zum Telefonat bereit.

Vorteile

  • Rechtsberatung in durchschnittlich ca. 6 Minuten
  • Telefonkosten im Schnitt hierfür unter 12 Euro
  • Erfahrene Rechtsanwälte sofort telefonisch erreichbar
  • Mehr als 95% der Anrufer kann sofort am Telefon geholfen werden

Gesprächsvorbereitung

Um das Gespräch möglichst kurz und effektiv zu halten, sollten Sie sich vorher stichwortartig Ihre Fragen notieren. Um den Rechtsanwalt exakt über den Sachverhalt informieren zu können, halten Sie bitte sämtliche relevanten Unterlagen wie Verträge, Behördenbriefe etc. griffbereit. Beantworten Sie so genau wie möglich die gestellten Fragen, hören Sie dem Anwalt gut zu und halten Sie wichtige Informationen schriftlich fest. So können Sie prüfen, ob Sie mit der telefonischen Rechtsauskunft voll zufrieden sind.

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Tipp

Speichern Sie doch einfach 0900-1120001 (1,99EUR/ Min, mobil ggf. höher) in Ihr Handy, so haben Sie die Nummer immer griffbereit!

 
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