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Fachhotline Insolvenzrecht
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Das Insolvenzrecht bezeichnet die rechtlichen Normen, die die Insolvenz natürlicher und juristischer Personen regeln. Ziel des Insolvenzrechts ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nach festen Regeln. Durch die Gesetzesänderung im Jahr 2001 ist es möglich, eine Verbraucherinsolvenz, auch bekannt als Privatinsolvenz, zu melden.
Unsere Rechtsanwälte können Ihre konkreten sowie auch allgemeinen Fragen u.a. zu den Themen Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzforderungen, Insolvenzgericht, Insolvenzmasse, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Kosten, Formvorschriften usw.
Jedes Problem ist individuell. Alle Ihre Fragen zum Thema Insolvenzrecht lassen sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Bereich innerhalb weniger Minuten beantworten.
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Swaantje Schlittgen |
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Christiane Sudhoff |
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George Terzakis |
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Christian Stöbe |
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Rudolf Griesam |
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